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FG München, 07.05.2002 - 12 K 3292/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gesonderte Feststellung der Einkünfte der Grundstücksgemeinschaft
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Anschaffungskosten - ges. Feststellung der Einkünfte der Grundstücksgemeinschaft ... 1994 und 1995
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89
1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89
Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89
Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und …
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- BFH, 24.08.1995 - IV R 27/94
Bei einem beruflich veranlaßten Umzug in ein erworbenes Einfamilienhaus sind die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 12.11.1997 - X R 83/94
Kein Realsplitting beim Erben
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 24.02.1999 - X R 3/95
Erfüllung erbrechtlicher Ansprüche durch Rentenzahlung
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- FG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - 4 K 1445/07
Kein Abzug von Rentenzahlungen des nicht befreiten Vorerben an die frühere …
Zur Begründung führte er unter Hinweis auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. Februar 1992 X R 139/88 (Bundessteuerblatt -BStBl- II 1992, 612) und vom 17. Dezember 2003 X R 31/00 (…BFH/NV 2004, 1083) sowie die Urteile des Finanzgerichts (FG) Hamburg vom 07. August 1995 VII 131/92 (EFG 1996, 94), des FG Düsseldorf vom 03. November 1999 7 K 2787/95 E (EFG 2000, 117) und des FG München vom 07. Mai 2002 12 K 3292/00 ([...]) aus, wiederkehrende Leistungen, die der Erbe aufgrund eines Vermächtnisses an einen Dritten zu erbringen habe, seien mit dem Wert des empfangenen Vermögens zu verrechnen. - FG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - 4 K 1448/07
Keine Abziehbarkeit von Zahlungen eines nicht befreiten Vorerben an die …
Zur Begründung hatte er unter Hinweis auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. Februar 1992 X R 139/88 (Bundessteuerblatt - BStBl - II 1992, 612) und vom 17. Dezember 2003 X R 31/00 (…BFH/NV 2004, 1083 ) sowie die Urteile des Finanzgerichts (FG) Hamburg vom 07. August 1995 VII 131/92 (EFG 1996, 94), des FG Düsseldorf vom 03. November 1999 7 K 2787/95 E (EFG 2000, 117 ) und des FG München vom 07. Mai 2002 12 K 3292/00 (Juris) ausgeführt, wiederkehrende Leistungen, die der Erbe aufgrund eines Vermächtnisses an einen Dritten zu zahlen habe, seien mit dem Wert des empfangenen Vermögens zu verrechnen.